AGB

  1. Anwendung / Geltungsbereich
    Für alle Aufträge zwischen der Hardmeier Electronics AG und dem Kunden gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie werden mit der Auftragserteilung durch den Kunden anerkannt, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinba-rungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedin-gungen werden nicht durch gegenteilige allgemeine Vertragsbedingungen des Käufers aufgehoben, sofern Abweichungen nicht vorher schriftlich von Hardmeier Electronics AG bestätigt worden sind. Durch die Annahme der bestellten Ware anerkennt der Käufer diese Bedingungen vollumfänglich an.
  2. Vertragsabschluss
    Alle Angebote der Hardmeier Electronics AG sind freiblei-bend; Angaben und Preise sind erst bei definitiver Auftragsbestätigung verbindlich. Der Vertrag gilt als abge-schlossen, wenn Hardmeier Electronics AG nach Eingang einer Bestellung die Annahme derselben schriftlich bestätigt hat.
  3. Umfang der Lieferung
    Für Umfang und Ausführung der Lieferungen oder Leistungen ist die Auftragsbestätigung von Hardmeier Electronics AG oder der von Hardmeier Electronics AG unterzeichnete Auftrags- oder Kaufvertrag massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet.
  4. Abnahme / Beanstandungen
    Der Kunde ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Sollte die Ware nicht mit dem Lieferschein oder der Faktura übereinstimmen, ist Hardmeier Electronics AG unverzüglich zu benachrichtigen. Werden bei der Prüfung der Ware Mängel festgestellt, sind diese innert 10 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich und detailliert mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert bzw. abgenommen.
  5. Dokumentation
    Soweit bei Lieferungen eine technische Dokumentation mitgeliefert wird, bedingen Abweichungen davon entspre-chende Vereinbarungen und müssen bei Vertragsab-schluss festgehalten werden. Hardmeier Electronics AG behält sich vor, von Abbildungen, Gewichten, Massen und Spezifikationen abzuweichen, wenn sich dies bei der Ausführung als zweckmässig erweist.
  6. Geistiges Eigentum
    Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbes. Patent-, Modell-, Design-, Urheberrechte etc.) des gelieferten Werks ver-bleiben im Eigentum der Hardmeier Electronics AG.
  7. Preise
    Die Preise verstehen sich rein netto, exkl. Mehrwert-steuer, in Schweizer Franken, ab Werk Winterthur.
    Gebühren und Kosten für Transport, Verpackung, Versicherungen, Zoll und Bewilligungen für Einfuhr gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlungen sind vom Kunden ohne Abzüge gemäss Vertrag zu leisten.
    Hardmeier Electronics AG behält sich Preisänderungen vor, wenn z.B.
    – das Material oder die Ausführung Änderungen erfah-ren hat;
    – der Umfang der vereinbarten Lieferungen bzw. Leis-tungen eine Änderung erfahren hat;
    – der Devisenkurs eine Änderung erfahren hat;
    – nicht durch Hardmeier Electronics AG beeinflussbare Umstände Mehraufwendungen verursachen.
  8. Lieferfrist
    Sämtliche vereinbarten Termine sind Terminziele. Hardmeier Electronics AG ist bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, übernimmt aber dafür keine rechtliche Gewährleistung.
    Die Einhaltung der Lieferfristen setzt jedoch voraus, dass der Besteller seinen Obliegenheiten, wie zum Beispiel das Bekanntgeben von technischen Spezifikationen, seiner-seits nachkommt.
    Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung oder daraus resultierenden möglichen Folge-schäden seitens des Bestellers.
    Konventionalstrafen sind gänzlich wegbedungen.
  9. Zahlungsbedingungen
    Sofern nicht ausdrücklich andere Abmachungen schriftlich vereinbart worden sind, gelten die nachfolgenden Zahlungskonditionen: Zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug.
    Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Hardmeier Electronics AG nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen, zurückzuhalten oder zu verrechnen. Der Kunde darf Gegenansprüche gegen die Hardmeier Electronics AG aus dem gleichen oder anderen Verträgen oder sonstigen Anspruchsgrundlagen nur mit schriftlicher Einwilligung von Hardmeier Electronics AG oder bei Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen.
  10. Garantie / Gewährleistung / Haftung
    Die von Hardmeier Electronics AG gewährte Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung ab Werk an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist aufgetretenen Mängel, deren Ursache nachweislich im Verantwortungs-bereich von Hardmeier Electronics AG liegt.
    Aufgetretene Mängel sind innert 10 Werktagen nach Ent-deckung der Hardmeier Electronics AG schriftlich und detailliert anzuzeigen.
    Während der vereinbarten Garantiefrist werden Garantie-arbeiten im Betrieb Hardmeier Electronics AG in Winter-thur kostenlos ausgeführt.
    Die Demontage vor Ort sowie die Aufwendungen für Verpackung, Versand und Transport bis an das Werk in Winterthur gehen zu Lasten des Käufers.
    Etwaige Massnahmen der Hardmeier Electronics AG zum Zwecke der Schadensminderung oder -behebung gelten nicht als Anerkennung eines Mangels, Verhandlungen über eine Beanstandung nicht als Verzicht auf Einreden irgendwelcher Art.
    Weitergehende oder sonstige Gewährleistungsrechte werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Weg-bedungen werden sodann, soweit gesetzlich zulässig, sämtliche Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere jegliche Haftung für indirekte Schäden oder Folge-schäden.
  11. Sistierung
    Sistierung des Auftrages seitens des Kunden bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Hardmeier Electronics AG. Die aufgelaufenen und zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  12. Eigentumsvorbehalt
    Hardmeier Electronics AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
  13. Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervor unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestim-mung umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
    Diese AGB sowie die zwischen dem Kunden und der Hardmeier Electronics bestehenden Einzelverträge unter-stehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des Firmen-sitzes der Hardmeier Electronics AG gemäss Eintrag im Handelsregister, zurzeit Winterthur (ZH) Schweiz.
    Hardmeier Electronics AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnort, bzw. Geschäftsdomizil gerichtlich zu belangen.

    Winterthur, September 2015